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ZPP

ZPP Wissenswertes

AGP-Arbeitsgemeinschaft Prävention 17.04.2024 00:00

Die zentralen Punkte der Kursleiter- & Kursanlage

Bei der ZPP wird grundlegend zwischen zwei verschiedenen Accounts unterschieden: Dem Account für Kursleiter und dem Account für Kursanbieter. Wenn Sie beides in einer Person sind, gibt es die Möglichkeit, die beiden Accounts zu verknüpfen und innerhalb des Accounts zwischen den beiden Benutzeroberflächen hin- und her zu wechseln.

Untenstehend erläutern wir Ihnen ausgewählte Bereiche der ZPP-Website. Die Rubriken finden Sie nach dem persönlichen Login auf der linken Seite.

 

Account für Kursleiter

Meine Qualifikationen

Kompetenzprüfung

Im Rahmen der Kompetenzprüfung muss die Grundqualifikation anhand eines Curriculums oder einem von der Schule ausgefülltem Beiblatt (Ausbildung ab 1994) nachgewiesen werden. Sollte die Schule geschlossen sein kann die AGP hier eine Bescheinigung ausstellen. WICHTIG: Im Rahmen einer Übergangsregelung können Kursleiter, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss) zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen und den Antrag auf Zertifizierung noch bis 31. Dezember 2025 stellen, nach den bis 30. September 2020 geltenden Regelungen gemäß Leitfaden Prävention in der Fassung vom 1. Oktober 2018 anerkannt werden. Im Rahmen dieser Qualifikationsprüfung und Anwendung der Übergangsregelung ist die Vorlage einer Berufs- bzw. Abschlussurkunde hier ausreichend.

Verfahrensprüfung

Die Verfahrensprüfung beschreibt die Prüfung der Zusatzqualifikation für bestimmte Angebote. Im Handlungsfeld Bewegung benötigen Kursleiter für folgende Angebote eine Zusatzqualifikation: Aquafitness, Arthroseprävention, Beckenbodengymnastik, Nordic Walking, Osteoporoseprävention, Pilates, Rückenschule und Sturzprävention. WICHTIG: sobald das Verfahren erfolgreich geprüft wurde, haben Sie hierauf Bestandsschutz und müssen die Lizenz nicht mehr erneuern! D.h. auch eine Rückenschullizenz muss zum Anbieten von Präventionskursen (Rückenschule nach §20 SGB V) nicht mehr verlängert werden!

Eine Zusatzqualifikation ist aber nicht immer nötig, denn wir haben auch zahlreiche Konzepte für Sie im Angebot, für die keine Zusatzqualifikation notwendig ist: RückenFit, Zirkeltraining, Gesundes Joggen, ....

Einweisung ins Programm

Haben Sie über uns eine Einweisung in ein Präventionskonzept erhalten, können Sie hier ihre Bescheinigung hochladen.

 

Anbieterverbindungen

Auf dieser Seite sehen Sie eine Auflistung der Anbieter, mit denen Sie verknüpft sind und für die Sie Präventionskurse anbieten können. Hinweis: auch wenn Sie selbst der Kursanbieter sind (doppelter Account), müssen Sie hier eine Verbindung mit dem Anbieter („mit sich selbst“) herstellen.

 

Account für Kursanbieter

Meine Kurse

Auf dieser Seite werden die Kurse angelegt, die Sie anschließend für Ihre Kunden anbieten können. Diese können als Standardkurs (mit eigens erstellten Unterlagen) oder „auf Basis von Konzepten“ erstellt werden. Beim zweiten Fall ist das Konzept bereits bei der ZPP hinterlegt und Sie müssen nur noch Kursdetails wie Preis, Raumausstattung, etc. angeben. Dieser Weg ist der deutliche schnellere – die passenden Konzepte können Sie über uns erwerben.

Meine Kursleitungen

Um Kurse anbieten zu können muss der Anbieter mit seiner Kursleitung verknüpft sein. In diesem Rahmen besteht auch die Möglichkeit einer Fremdverwaltung der Kursleiter, d.h. z.B. die Physiopraxis kann alle ihre Mitarbeiter über ihren Kursanbieteraccount verwalten.